Präambel
Aufgrund der §§ 8, 35, 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), hat der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) in seiner Sitzung am 08.03.2018 folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bernburg (Saale) über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung der Stadt Bernburg (Saale) über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger vom 02.09.2014 (Amtsblatt der Stadt Bernburg (Saale) Nr. 209 vom 02.10.2014, S. 3), zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger vom 21.12.2015 (Amtsblatt der Stadt Bernburg (Saale) Nr. 224 vom 07.01.2016, S. 9) wird wie folgt geändert:
1.
In § 6 Absatz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:
„3Bei Großschadenslagen und Katastropheneinsätzen, insbesondere bei Sturm und Hochwasser, wird die Abarbeitung mehrerer Einsatzstellen bei einer Alarmierung nur als ein Einsatz abgerechnet.“
Der bisherige Satz 3 wird Satz 4.
2.
In § 6 Absatz 3 Satz 1 wird der Betrag „8,50 Euro“ durch „10,00 Euro“ ersetzt.
3.
In § 7 Absatz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:
„3Bei Großschadenslagen und Katastropheneinsätzen wird die Abarbeitung mehrerer Einsatzstellen bei einer Alarmierung nur als ein Einsatz abgerechnet.“
Der bisherige Satz 3 wird Satz 4.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Bernburg (Saale), 13. März 2018
(Siegel)
He n r y S c h ü t z e
Oberbürgermeister
Die öffentliche Bekanntmachung der vorstehenden Änderungssatzung kann auch in dem im Internet unter www.bernburg.de eingestellten Amtsblatt der Stadt Bernburg (Saale) eingesehen werden. Die Veröffentlichung im Internet ersetzt nicht die amtliche Bekanntmachung in der Druckfassung des Amts-blatts der Stadt Bernburg (Saale).