Stand: 2021
§ 1
Name, Sitz, Rechtsform
(1) Der Verein trägt den Namen „Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens
Bernburg e.V.“.
(2) Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und ist im Vereinsregister unter
dem Aktenzeichen „VR 35302“ am Amtsgericht Bernburg eingetragen.
(3) Der Sitz des Vereins ist in 06406 Bernburg (Saale).
§ 2
(1) Der Verein hat die Aufgabe, den Feuerwehrgedanken nach dem Landesgesetz über den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zu fördern. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht:
a) durch ideelle und materielle Unterstützung des Feuerwehrwesens in der Stadt Bernburg (Saale),
b) durch die Betreuung der Jugendfeuerwehr,
c) durch die Förderung der Feuerwehrmusik und des Feuerwehrsportes,
d) durch die Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder, insbesondere der Feuerwehrangehörigen,
e) durch Öffentlichkeitsarbeit,
f) durch die Beratung der Aufgabenträger in Fragen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe,
g) durch die Betreuung der Kinderfeuerwehr.
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Der Verein ist
selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4) Der Verein ist politisch und religiös neutral.
§ 3
Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die Mitglied einer Abteilung der Ortsfeuerwehr Bernburg ist.
(2) Zu Ehrenmitgliedern können natürliche Personen gewählt werden, die sich besondere Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt.
(3) Als fördernde Mitglieder können unbescholtene natürliche oder juristische Personen aufgenommen werden, die durch ihren Betritt ihre Verbundenheit mit dem Feuerwehrwesen bekunden wollen.
(4) Die Mitgliedschaft ist beim Vorstand zu beantragen und beginnt mit dem Tag der Aufnahme. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
§ 4
Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft kann zum Ende des Quartals mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich gekündigt werden. Bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter.
(2) Die Mitgliedschaft endet ferner durch Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Der Ausschluss ist auszusprechen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstößt oder die bürgerlichen Ehrenrechte verliert
(3) Über den Ausschluss der Mitglieder entscheidet der Vorstand. Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an den Vorstand zulässig. Über die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung. Bis zu deren Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.
(4) In allen Fällen ist der Auszuschließende vorher anzuhören. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen.
(5) Mit dem Ausscheiden erlöschen alle vermögensrechtlichen Ansprüche des Mitgliedes gegen den Verein.
§ 5
Mittel
Die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks werden aufgebracht:
a) durch jährliche Mitgliederbeiträge, deren Höhe in einer Beitragsordnung festzuschreiben ist.
b) durch freiwillige Zuwendungen,
§ 6
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) Mitgliederversammlungen,
b) Vereinsvorstand,
c) Vereinsausschuss.
§ 7
Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung wird vom Vereinsvorsitzenden oder im Verhinderungsfall von seinem Vertreter geleitet und ist mindestens einmal jährlich bis 30. April unter Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung mit einer 14tägigen Frist einzuberufen, die Einberufung erfolgt schriftlich per Aushang im Feuerwehrgerätehaus.
(2) Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vereinsvorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden.
(3) Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Stimmberechtigten ist innerhalb einer vierwöchigen Frist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. In dem Antrag müssen die zu behandelnden Tagesordnungspunkte bezeichnet sein.
§ 8
Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
a) Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge,
b) die Wahl der Mitglieder des Vereinsvorstandes entsprechend den Regeln aus der zurzeit geltenden Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt
c) die Festsetzung der Beitragsordnung
d) die Genehmigung der Jahresrechnung,
e) die Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer,
f) die Wahl der KassenprüferBeschlussfassung über Satzungsänderungen,
g) Beschlussfassung über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft,
h) Entscheidung über die Beschwerden von Mitgliedern gegen den Ausschluss aus dem Verein und
i) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
§ 9
Verfahrensordnung für die Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß eingeladen ist.
(2) Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
(3) Satzungsänderungen bedürfen der Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen.
(4) Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit beschließen, geheim abzustimmen.
(5) Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, deren Richtigkeit vom Schriftführer und dem Vorsitzenden zu bescheinigen ist.
(6) Jedes Mitglied ist berechtigt, seine Anträge zur Niederschrift zu geben.
§ 10
Vereinsvorstand
(1) Der Vorstand besteht aus:
a) dem Vorsitzenden,
b) zwei stellvertretenden Vorsitzenden,
c) dem Geschäftsführer,
d) dem Schriftführer.
Der Vorstand beschließt in einer im Anschluss an die Wahl stattfindenden konstituierenden Sitzung die Verteilung der Arbeitsaufgaben und gibt diese innerhalb einer Frist von 4 Wochen durch Aushang im Feuerwehrgerätehaus bekannt.
(2) Jeder ist im Sinne der Geschäftsordnung allein vertretungsberechtigt. Die Geschäftsordnung regelt die Höhe der Verfügungsgewalten. Der Vereinsvorstand führt die Geschäfte des Vereins nach den Beschlüssen und Richtlinien der Mitgliederversammlung ehrenamtlich. Er hat die erforderlichen Beschlüsse herbeizuführen und die Mitglieder angemessen über die Vereinsangelegenheiten zu unterrichten. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
(3) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung jeweils auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.
(4) Der Vorsitzende beruft die Vorstandssitzungen ein und leitet diese. Über die in der Vorstandssitzung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, vom Vorsitzenden zu unterzeichnen, und durch Aushang im Feuerwehrgerätehaus bekanntzumachen.
(5) Der Vorstand beschließt mit Stimmenmehrheit. Stimmenthaltung bedeutet Ablehnung.
§ 11
Vereinsausschuss
(1) Der Vereinsausschuss besteht aus:
a) Jugendwart / Stellvertreter
b) Ortswehrleiter / Stellvertreter
c) Vertreter der Altersabteilung
d) Vertreter des Spielmannzuges(wenn aktiv)
e) Kinderwart / Stellvertreter
(2) Der Vereinsausschuss hat die Aufgabe den Vereinsvorstand zu unterstützen. Die Mitglieder des Vereinsausschusses sind bei themenbezogenen Beschlüssen entsprechend ihres Aufgabenbereiches in den Abteilungen der Ortswehr einzubeziehen.
§ 12
Rechnungswesen
(1) Der Geschäftsführer ist für die ordnungsmäßige Erledigung der Kassengeschäfte verantwortlich.
(2) Über alle Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu führen.
(3) Am Ende des Geschäftsjahres legt er gegenüber den Kassenprüfern Rechnung. Das Geschäftsjahr ist ein Kalenderjahr.
(4) Die Kassenprüfer prüfen die Kassengeschäfte und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.
§ 13
Auflösung
(1) Der Verein wird aufgelöst, wenn in einer hierzu einberufenen Mitgliederversammlung mindestens vier Fünftel der Mitglieder vertreten sind und mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen die Auflösung beschließen.
(2) Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so kann nach Ablauf eines Monats eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, in der Beschluss zur Auflösung, ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Mitglieder, mit einer Stimmenmehrheit von drei Vierteln der vertretenen Stimmen gefasst wird. In der zweiten Ladung muss auf diese Bestimmung besonders hingewiesen werden.
(3) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, oder Wegfall seines bisherigen Zweckes, fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Bernburg (Saale), die es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke des Feuerwehrwesens in der Ortsfeuerwehr Bernburg zu verwenden hat.
§ 15
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 06.03.2014 beschlossen und tritt am Tage danach in Kraft.
(2) Die Satzung vom 07.04.2012 tritt mit gleicher Wirkung außer Kraft.
Unterschriften:
Vorsitzender: Sebastian Krüger
1. Stellvertreter: Norman Schmidt
2. Stellvertreter: Jürgen Krüger
Schriftführer: Sandy Rene Czechowski
Geschäftsführer: Christian Künne
3 Vertreter des Vereinsausschusses: Hans Dieter Marmulla
Marcus Alex
Max Larisch
Beitragsordnung
Mitglieder der Abteilungen
der Ortsfeuerwehr Bernburg
bis vollendetes 17. Lebensjahr halbjährlich 6 Euro
Mitglieder der Abteilungen
der Ortsfeuerwehr Bernburg
ab 18. Lebensjahr halbjährlich 15 Euro
Fördermitglieder
bis vollendetes 17. Lebensjahr halbjährlich 7,50 Euro
Fördermitglieder
ab 18. Lebensjahr halbjährlich 15 Euro
Jährlich 30 Euro
Die Verpflichtung zur Zahlung entsteht während der ersten 6 Wochen des Fälligkeitszeitraumes.
2 aufeinander folgende ausstehende Beiträge führen zur Prüfung des Vorstandes nach § 4 Absatz 3 der Satzung.
Unterschriften:
Vorsitzender: Sebastian Krüger
1. Stellvertreter: Norman Schmidt
2. Stellvertreter: Jürgen Krüger
Schriftführer: Sandy Rene Czechowski
Geschäftsführer: Christian Künne
3 Vertreter des Vereinsausschusses: Hans Dieter Marmulla
Marcus Alex
Max Larisch
Geschäftsordnung
Bis 50 Euro 1 Stimme des Vorstandes
Bis 200 Euro 3 Stimme des Vorstandes
Bis 2000 Euro Vorstandsbeschluss
Über 2000 Euro Beschluss der Mitgliederversammlung
Ausgenommen sind die wiederkehrende Getränkebestellung und Beschaffung zur Versorgung im Verein.
Unterschriften:
Vorsitzender: Sebastian Krüger
1. Stellvertreter: Norman Schmidt
2. Stellvertreter: Jürgen Krüger
Schriftführer: Sandy Rene Czechowski
Geschäftsführer: Christian Künne
3 Vertreter des Vereinsausschusses: Hans Dieter Marmulla
Marcus Alex
Max Larisch